Webshop AGBs

 

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Corporate Image Consulting GmbH (kurz Holzwunder)
Schrammlstraße 28
4050 Traun
FN 287173 p LG Linz
Tel. 0732/302320-510
info@holzwunder.at
UID ATU 630 74 666

 

1. Geltung

Lieferungen, Leistungen und Angebote von Holzwunder erfolgen ausschließlich basierend auf diesen AGBs. Entgegen stehende oder abweichende Bedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn dass dem von Holzwunder ausdrücklich zugestimmt wurde. Vertragserfüllungshandlungen von Holzwunder gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGBs abweichenden Bestimmungen.

 

2. Wesentliche Eigenschaften der Ware

Holzwunder bietet im Webshop auf der Seite Holzwunder.at nach Wunsch des Kunden erstellte beziehungsweise zusammen gestellte Tischplatten (Unikate) und -gestelle. Festzuhalten ist, dass es sich insbesondere bei den Holztischplatten um Naturmaterialien handelt, welche gegebenenfalls von den gezeigten Bildern in Form, Farbe und Maserung abweichen können. Diverse Längen und Breiten können bis zu 1% von der bestellten Ware abweichen. Es handelt sich um Unikate und dies nimmt der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis. Nach der Auslieferung können jederzeit Trockenrisse entstehen. Holz ist ein lebendiger Baustoff, da sind Risse unvermeidlich. Durch Sonneneinstrahlung und unter 50% Luftfeuchtigkeit kann das oft passieren und ist kein Grund für eine Reklamation. 

 

3. Bestellung und Vertragsabschluss

3.1. Die Präsentation der Waren im Webshop stellt kein bindendes Angebot von Holzwunder auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

3.2. Die Bestellung erfolgt in nachstehenden Schritten:

  • Auswahl der gewünschten Ware
  • Eingabe der Anmeldedaten für die Registrierung im Webshop (Vor- und Nachname, zustellfähige Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
  • Einblenden der vorvertraglichen Informationen für Verbraucher nach § 5a KSchG und § 4 FAGG
  • Prüfung der Angaben im Warenkorb
  • Bestätigung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“
  • Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-mail und automatisierter Bestellabwicklung. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer zutreffend ist, sodass vom Verkäufer versandte E-Mails empfangen werden können; was insbesondere beim Einsatz von SPAM-Filtern sicher zu stellen ist.
  • Durch das Absenden der Bestellung im Webshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf den Abschluss des Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltene Ware ab und anerkennt die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und diese AGBs als alleine maßgeblich an.
  • Das Absenden eines Bestätigungs-E-Mails durch Holzwunder stellt keine Annahme des Vertragsanbotes durch diese dar, sondern dient lediglich der Information. Die Erklärung der Annahme des Vertragsanbotes erfolgt durch Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

 

4. Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach § 11 FAGG

Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung besteht – innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten.

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in den Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in den Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.

Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben, oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.

Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug Holzwunder die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen, sowie der Verbraucher die empfangene Ware zurückzustellen und dem Unternehmer eine angemessene Entschädigung für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts zu zahlen. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selber zu tragen.

 

5. Preise und Versandkosten

Die Preise sind zu den einzelnen Artikeln angeführt. Alle von Holzwunder genannten Preise sind, soferne nichts anders ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Verkaufspreise von Holzwunder beinhalten keine Kosten für den Versand. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Versandart, in Rechnung gestellt.
Der Unternehmer liefert nur in Österreich. Die Lieferkosten werden bei der Bestellung genau bekannt gegeben.

 

6. Zahlungsbedingungen

Hinsichtlich der Zahlung ist eine 100% Zahlung im Vorhinein zu leisten, da jedes Produkt ein Unikat ist und somit einzeln angefertigt wird. Nach Bezahlung wir die Produktion gestartet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Holzwunder berechtigt, nach Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern 4 % p.a., bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Holzwunder ist weiters berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Waren auch Zinseszinsen zu verlangen.

 

7. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, die Holzwunder entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von € 40,00 als Entschädigung für die Betreibungskosten. Die Geltendmachung weiter gehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

 

8. Annahmeverzug

Bei Annahme- oder Zahlungsverzug des Kunden ist Holzwunder von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurück zu halten.

Bei Annahmeverzug ist Holzwunder berechtigt nach erfolgloser Nachfristsetzung, die Ware entweder bei sich einzulagern, wobei eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt werden kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist Holzwunder berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen mindestens zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anders zu verwerten.

 

9. Liefer- und Leistungsbedingungen

Nach Eingang der Anzahlung bei der Holzwunder wird der Produktionsprozess in Gang gesetzt. Holwunder ist berechtigt, vereinbarte Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

 

10. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder – bei Verbrauchergeschäften – für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von Holzwunder unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum.

 

12. Rücktrittsrecht des Unternehmers / unberechtigter Rücktritt des Kunden

Bei Annahmeverzug (Punkt 8.) oder anderen wichtigen Gründen, wie Zahlungsverzug des Kunden, ist Holzwunder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts hat Holzwunder bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Holzwunder von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurück zu halten und Vorauszahlungen beziehungsweise Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurück zu treten.

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat Holzwunder die Wahl, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufkündigung zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der Holzwunder einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

13. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrechte

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Holzwunder automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse der Holzwunder bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

13.1. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der Holzwunder. Es kommt zu keinen wie auch immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechten des Kunden.

 

14. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Holzwunder. Vertragssprache ist Deutsch. Zugrunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von Holzwunder sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen internationalen Privatrechts, sowie UN-Kaufrechts anwendbar.

 

15. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

16. Zustimmung nach § 107 TKG

Der Kunde willigt ein, von Holzwunder oder von Unternehmen, die hierzu von Holwunder beauftragt wurden, Nachrichten im Sinne des § 107 TKG zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.